Jedes Abteilungs-Mitglied, das das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, 20 Stunden Gemeinschaftsdienst pro Kalenderjahr zu leisten. Dazu zählt auch das Jahr, in dem das 16. Lebensjahr erreicht wird.
Mitgliedern, die während des laufenden Berichtsjahres dem Verein beitreten oder die Mitgliedschaft beenden, werden anteilig quartalsweise Stunden erlassen (5 Stunden pro Quartal). Maßgeblich ist das Beitritts- bzw. Austrittsquartal.
Jede nicht geleistete Stunde kann dem Mitglied im Folgejahr mit 5,00 € in Rechnung gestellt werden.
Der Gemeinschaftsdienst kann abgeleistet werden durch (u.a.):
➡️ kurz: alles, was im Ermessen der Abteilungsleitung im Wortsinne unserem Gemeinwesen förderlich ist.
Nicht als Gemeinschaftsdienste gelten u.a.:
Die Abt.-Leitung protokolliert zeitnah und im Rahmen pflichtgemäßem Ermessens die Ableistung der Gemeinschaftsdienste und erstellt darüber einen Bericht. Die Abt.-Mitglieder können jederzeit Informationen über den aktuellen Stand der Ableistung verlangen.
Grundsätzlich besteht Bringpflicht - das heißt, die Mitglieder sind dafür verantwortlich, der Abteilungsleitung ihre geleisteten Stunden mitzuteilen. Um es euch so einfach wie möglich zu machen, haben wir ein Formular erstellt, mit dem ihr das unkompliziert erledigen könnt.
Aktuelle Informationen über die laufende Saison wie Spielplan und Tabellen findet ihr immer im Gamecenter.
Für iOS und macOS steht eine App zur Verfügung, die direkten Zugriff auf alle Teamdaten bietet:
Der Verein ist bei beiden Shops nicht als Verkäufer tätig, sondern stellt nur die Designs zur Verfügung.