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Gemeinschaftsdienst

Jedes Abteilungs-Mitglied, das das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, 20 Stunden Gemeinschaftsdienst pro Kalenderjahr zu leisten. Dazu zählt auch das Jahr, in dem das 16. Lebensjahr erreicht wird.

Mitgliedern, die während des laufenden Berichtsjahres dem Verein beitreten oder die Mitgliedschaft beenden, werden anteilig quartalsweise Stunden erlassen (5 Stunden pro Quartal). Maßgeblich ist das Beitritts- bzw. Austrittsquartal.

Jede nicht geleistete Stunde kann dem Mitglied im Folgejahr mit 5,00 € in Rechnung gestellt werden.

Ableistung von Gemeinschaftsdienst

Der Gemeinschaftsdienst kann abgeleistet werden durch (u.a.): 

  • Übernahme von Posten und damit verbundene Tätigkeiten (Abteilungsleitung, Umpire, Scorer, Übungsleiter, Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltung/Beschaffung/Reparatur von Equipment, Mitgliederwerbung, Jugendarbeit).
  • Beteiligung als Helfer an Veranstaltungen der Abteilung (z.B. Platzpflegeeinsätze) oder des Hauptvereins (z.B. Tag des Sports, Familiensportmesse, Viertelmarathon).
  • Organisation von Abteilungs-Veranstaltungen (z.B. Teamsitzungen, Feiern, Platzpflegeeinsätze)
  • Übernahme von Verwaltungstätigkeiten (z.B. Hilfe bei Tätigkeiten der Abteilungsleitung, Erstellen von Berichten und Artikeln)

➡️ kurz: alles, was im Ermessen der Abteilungsleitung im Wortsinne unserem Gemeinwesen förderlich ist.

Nicht als Gemeinschaftsdienste gelten u.a.:

  • Beteiligung am Spiel- und Trainingsbetrieb (außer Übungsleiter) 
  • Platzpflege im Rahmen des Trainings- und Spielbetriebs (vor oder nach dem Training/Spiel)
  • Anwesenheit bei Abteilungsversammlungen, Teamsitzungen

Protokollierung

Die Abt.-Leitung protokolliert zeitnah und im Rahmen pflichtgemäßem Ermessens die Ableistung der Gemeinschaftsdienste und erstellt darüber einen Bericht. Die Abt.-Mitglieder können jederzeit Informationen über den aktuellen Stand der Ableistung verlangen.

Meldung

Grundsätzlich besteht Bringpflicht - das heißt, die Mitglieder sind dafür verantwortlich, der Abteilungsleitung ihre geleisteten Stunden mitzuteilen. Um es euch so einfach wie möglich zu machen, haben wir ein Formular erstellt, mit dem ihr das unkompliziert erledigen könnt.

Zum Nachlesen: Ordnung über Gemeinschaftsdienste

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